Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.05.2013 - 324 O 550/12
- OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 31.05.2013 - 324 O 550/12
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Löschung einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2013, Az. 324 O 550/12, wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 31.5.2013 - 324 O 550/12 - zu verurteilen, die Löschung des im Internet über Suchmaschinen abrufbaren Artikels vom 24.09.2010 "Zahlungsklage gegen AL AG erhoben" zu bewirken; hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin jeden Schaden zu erstatten, der ihr infolge der jederzeitigen Abrufbarkeit des beanstandeten Artikels im Internet entstanden ist oder noch entstehen wird; hilfsweise, den Beklagten zu verurteilen, die Löschung folgender Passagen aus dem im Internet über Suchmaschinen abrufbaren Artikel vom 24. September 2010 "Zahlungsklage gegen AL AG erhoben" zu bewirken: Seit 2003 wird den Aktionären der Kauf ihrer Aktien zu einem höheren Preis als dem Emissionspreis versprochen und auch vertraglich zugesichert.
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
Als Störer ist verpflichtet, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgend einer Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsgutes beiträgt ( BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, Rdnr. 21 - Intelligenzproblem?). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
Auf dieser Grundlage hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein die Bereitstellung einer Internetauktions- oder Verkaufsplattform, auf der Inhalte nicht vom Betreiber, sondern von Nutzern bereitgestellt werden, regelmäßig keine Verkehrssicherungspflichten verletzt, weil es dem Betreiber nicht zuzumuten ist, jedes Angebot vor Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10 - Grundstücksfotos).